Barrierefreiheitserklärung
Easy:Inclusive verpflichtet sich, diese Webseite im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.1 Level AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit zu verbessern und alle bekannten Barrieren zu beseitigen.
Unser Ziel ist es, die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 schnellstmöglich vollständig zu erreichen und zu erhalten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind uns keine spezifischen Inhalte bekannt, die die Anforderungen nicht vollständig erfüllen und nicht unter eine Ausnahme fallen. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie, uns diese über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten zu melden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. Mai 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung und unter Zuhilfenahme von automatisierten Testwerkzeugen sowie manueller Prüfung anhand der WCAG 2.1 AA Kriterien.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Easy:Inclusive
mail@aeniasfritsch.de
+49 (0)152 53 75 45 98
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten und Lösungen für gemeldete Probleme zu finden.
Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfrage unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Bitte beachten Sie, dass für privatwirtschaftliche Anbieter (wie Easy:Inclusive) das BFSG gilt. Die zuständige Überwachungsstelle und das Durchsetzungsverfahren können je nach Bundesland variieren. Informationen dazu finden Sie bei den zuständigen Landesbehörden.